Unternehmen müssen auf Geschäftspapieren, die sie an Dritte absenden, bestimmte Angaben unbedingt angeben. Die jeweiligen Angaben unterscheiden sich dabei je nach Art des Unternehmens (Einzelbetrieb/Handelsgesellschaft). Das Fehlen einer Klausel kann sanktioniert werden.
1. Betroffene Papiere und Dokumente
Folgende Dokumente müssen zwingend bestimmte Angaben enthalten:
Rechnungen, Bestellungen, Preislisten, Werbungen, sowie alle Dokumente, die an Dritte gerichtet sind, Briefwechsel und Empfangsbestätigungen, die im Namen des Unternehmens ausgestellt werden.
Davon ausgeschlossen sind:
Umschläge, Verpackungen, Etiketten auf Produkten, die vom Unternehmen produziert oder verkauft werden, Kassenzettel aus dem Einzelhandel, wenn sie nicht als Rechnungen gelten.
Besondere Regeln bestehen für Rechnungen (diese werden in diesem Merkblatt nicht behandelt).
2. Zwingende Klauseln
A. Im Falle eines Einzelbetriebes
Gemäß Artikel R123-237 des Code de Commerce sind folgende Angaben zwingend anzuführen :
- Die numéro SIREN (französische Unternehmensnummer)
- Die Angabe „Handelsregister“, gefolgt von dem Ort, an dem das Unternehmen eingetragen worden ist
- Der Firmensitz
- Gegebenenfalls „la qualité de locataire gérant ou de gérant-mandataire“
- Im Falle eines Einzelunternehmers mit beschränkter Haftung : die berufliche Tätigkeit, die dem Vermögen zugewiesen ist sowie die Unternehmensbezeichung (Name + „entrepreneur individuel à responsabilité limitée“ oder „EIRL“, diese kann dem Namen vorangestellt oder nachgestellt sein)
Zudem müssen alle eingetragenen Unternehmen auf ihrer Website einen Standard bestehend aus dem Vermerk RCS gefolgt vom Ort, an dem das Unternehmen eingetragen wurde, der numéro SIREN, dem Ort des Firmensitzes sowie den Angaben, die den EIRL betreffen, angeben.
B. Im Falle einer Handelsgesellschaft
Gemäß Artikel R123-237 des Code de Commerce sind folgende Angaben zwingend anzuführen:
- Die numéro SIREN
- Name der Gesellschaft
- Die Angabe „Handelsregister“, gefolgt von dem Ort, an dem das Unternehmen eingetragen worden ist.
- Der Firmensitz
- Gegebenenfalls „la qualité de locataire gérant ou de gérant-mandataire“
- Gegebenenfalls den Vermerk „société en liquidation“ und den Namen des Liquidators
- Bei einer Handelsgesellschaft mit Sitz im Ausland: den Namen, die Rechtsform, der Ort des Firmensitzes, die Immatrikulationsnummer im Staat des Sitzes und gegebenenfalls ihren Auflösungszustand
Zudem muss gemäß Artikel R123-238 des Code de Commerce neben der Firmenbezeichnung folgende Angabe enthalten sein:
- Bei einer offenen Handelsgesellschaft: „société en nom collectif“ oder die Abkürzung „SNC“
- Bei einer Kommanditgesellschaft: „société en commandite simple“ oder die Abkürzung „SCS“
- Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung: „société à responsabilité limitée“ oder die Abkürzung „SARL“, sowie die Höhe des Stammkapitals
- Bei einer Aktiengesellschaft:
► „société anonyme“ oder die Abkürzung „SA“; falls die Aktiengesellschaft einen Vorstand und einen Aufsichtsrat hat, so muss der Vermerk „ société anonyme à directoire et conseil de surveillance“ enthalten sein
► „société par actions simplifiées oder die Abkürzung „SAS“ bei der Kapitalgesellschaft SAS nach frz. Recht
- Bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien: „société en commandite par action“ oder die Abkürzung „SCA“
- Bei einer europäischen Gesellschaft: „société européenne“ oder die Abkürzung „SE“
Der Betrag des Grundkapitals kann auf eine ganze Zahl abgerundet werden.
Zudem müssen alle eingetragenen Unternehmen auf ihrer Website einen Standard bestehend aus dem Vermerk RCS gefolgt vom Ort, an dem das Unternehmen eingetragen wurde, der numéro SIREN, dem Ort des Firmensitzes sowie gegebenenfalls die Angaben, die die Handelsgesellschaften mit Sitz im
Ausland betreffen, angeben.
Juristische Personen, die Dienstleistungen im Bereich Kommunikation anbieten, müssen auf ihrer Website einen Standard mit Vornamen, Nachname, Adresse und Telefonnummer des Providers zur Verfügung stellen. Die Gesellschaft muss auch ihre Bezeichnung, Telefonnummer, Stammkapital, Adresse und Sitz auf der
Website angeben.
Unabhängig von der juristischen Form des Unternehmers: Falls der Unternehmer von einem „contrat d’appui au projet d’entreprise pour la création ou la reprise d’une activité économique“ profitiert : die Firmenbezeichnung der juristische
Person, die vertraglich verantwortlich ist, der Ort ihres Sitzes und ihre Identifikationsnummer.
Es können weiterhin zwingende Angaben bestehen bei bestimmten reglementieren Berufen.
3. Fakultative Angaben
- Die numéro SIRET
- Der code APE
- Die Umsatzsteueridentifikationsnummer
- Das Logo und die Handelsbezeichnung oder Firmenmarke der Gesellschaft
- Die Bankverbindungen der Gesellschaft
- - Alle Angaben, die in geschäftlicher Hinsicht relevant sein können
4. Strafen
Das Fehlen einer Klausel, die im Artikel R123-237 des Code de Commerce aufgelistet sind, wird mit einer Geldbuße von 750 Euro bestraft. Pro fehlender Angabe wird eine Geldstrafe verhängt.
Ein Verstoß gegen Artikel R123-238 des Code de Commerce ist nicht strafbar, man kann aber per Gerichtsbeschluss dazu angehalten werden, diese Angaben bekannt zu geben.