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Die Micro-entreprise (Kleinstunternehmen) in Frankreich

Alles, was Sie zur Selbstständigkeit in Frankreich wissen müssen: Mehrwertsteuer, Einkommensteuer, Sozialversicherung und Kleinstunternehmensgründung.

Stefanie Korth JurisInfo franco allemand CCI Alsace EurométropoleJurisInfo

Stefanie Korthfranzösisch-deutsche Juristin

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Selbstständig in Frankreich: Steuern, Sozialversicherung und Unternehmensgründung einfach erklärt

Frankreich bietet viele Chancen für Gründer oder Selbstständige, insbesondere für EU-Bürger. Doch wer sich hier niederlassen und arbeiten möchte, sollte die steuerlichen und sozialen Rahmenbedingungen kennen. In diesem Artikel zeigen wir klar und kompakt, wie die Mehrwertsteuer, Einkommensteuer und Sozialabgaben für Selbstständige funktionieren und wie man schnell und unkompliziert ein Kleinstunternehmen in Frankreich gründet.

 

So gründet man ein Kleinstunternehmen (Micro entreprise) in Frankreich

Die Gründung einer Micro entreprise (Kleinstunternehmens) erfolgt digital über den sogenannten "Guichet unique". Nach erfolgreicher Registrierung erhält man eine SIRET-Nummer, also eine französische Unternehmensnummer. Existenzgründer haben die Möglichkeit die Anmeldung über die französische IHK (CCI) durchzuführen.

 

Je nach Branche ist zusätzlich eine Anmeldung bei der zuständigen Kammer notwendig. Nach der Gründung folgt die Entscheidung über den Steuerstatus (pauschale Einkommensteuer, TVA ja/nein) sowie die Wahl einer passenden Versicherung, hauptsächlich eine Berufshaftpflicht ist dringend zu empfehlen. Ab einem Umsatz von 10.000 € jährlich ist außerdem ein separates Geschäftskonto gesetzlich vorgeschrieben.

 

Mit diesen Schritten kann man innerhalb weniger Tage legal und offiziell selbstständig arbeiten, eine besonders attraktive Option für alle, die schnell und flexibel starten wollen.

 

Mehrwertsteuer (TVA) in Frankreich: Was Selbstständige wissen müssen

In Frankreich wird auf fast alle Waren und Dienstleistungen Mehrwertsteuer erhoben. Der Standardsatz liegt bei 20 %, es gibt aber auch reduzierte Sätze für bestimmte Produkte: 10 %, 5,5 % und 2,1 %. Selbstständige, die TVA-pflichtig sind, müssen diese auf Rechnungen ausweisen und regelmäßig über das Online-Portal der Steuerbehörden (impots.gouv.fr) abrechnen.

 

Die „Franchise en base de TVA“ ist eine Befreiung für Kleinunternehmer: Wer als Micro-Entrepreneur bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreitet, muss keine Mehrwertsteuer erheben. Das reduziert den Verwaltungsaufwand, ist aber nur sinnvoll, wenn man wenig in Vorleistung geht oder hauptsächlich Privatkunden hat.

 

Einkommensteuer in Frankreich: Progressiv und statusabhängig

Frankreich erhebt Einkommensteuer gestaffelt nach dem Einkommen – von 0 % bis 45 %. Micro-Entrepreneurs können sich für den „versement libératoire“ entscheiden: Dabei wird pauschal ein fester Prozentsatz vom Umsatz als Steuer abgeführt – einfach und transparent.

 

Wer eine andere Rechtsform wählt (z. B. EURL, SASU), muss am Jahresende den Gewinn berechnen und individuell versteuern. Dabei wird auch das Familiensplitting berücksichtigt: Das Einkommen wird durch sogenannte „Teile“ geteilt, um die Steuerbelastung fairer zu verteilen – besonders vorteilhaft für Familien.

 

Selbstständig in Frankreich: Vorteile und Herausforderungen

Selbstständigkeit in Frankreich ist einfach zu starten, aber mit Verantwortung verbunden. Man muss sich nicht nur selbst organisieren, sondern auch alle Verwaltungsaufgaben übernehmen: von der Buchhaltung über Versicherungen bis zur Steuererklärung. Gleichzeitig bietet das System viele Vorteile: flexible Arbeitsmodelle, Zugang zum Sozialversicherungssystem und einfache Online-Anmeldung.

 

Entscheidend ist, den passenden Status zu wählen. Für einfache Dienstleistungen eignet sich der Auto-Entrepreneur-Status. Bei komplexeren Projekten oder höheren Umsätzen sind Kapitalgesellschaften wie EURL oder SASU empfehlenswert. Für jede Tätigkeit gibt es zudem eine zuständige Kammer – etwa die Chambre de Métiers für Handwerker oder die Chambre de Commerce für Gewerbetreibende.

 

Kleinunternehmerregelung: Umsatzsteuer, Umsatzgrenzen und Vorteile

Wer in Frankreich als Auto-Entrepreneur tätig ist, profitiert unter bestimmten Bedingungen von der sogenannten „Franchise en base de TVA“, also einer Befreiung von der Mehrwertsteuer. Das bedeutet, dass man auf seinen Rechnungen keine TVA ausweist – und im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer auf betriebliche Ausgaben geltend machen kann.

 

Diese Regelung gilt nur, solange bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschritten werden.  Wird diese Schwelle überschritten, ist man automatisch TVA-pflichtig, muss also Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausweisen und eine monatliche oder vierteljährliche Erklärung einreichen.

 

Die Kleinunternehmerregelung macht den Einstieg besonders attraktiv, da sie den Verwaltungsaufwand reduziert. Gleichzeitig ist sie aber nicht für alle geeignet – wer regelmäßig in Vorleistung geht oder mit mehrwertsteuerpflichtigen Kunden zusammenarbeitet, fährt unter Umständen mit der TVA-Pflicht besser.

 

Sozialversicherung: Beiträge und Leistungen für Selbstständige

In Frankreich sind Selbstständige sozialversicherungspflichtig. Die Anmeldung erfolgt bei der URSSAF. Dort werden Beiträge für Krankenversicherung, Rente, Mutterschaft, Kindergeld und optional Arbeitslosigkeit gezahlt. Für Micro-Entrepreneurs ist der Beitragssatz fest und richtet sich nach dem Umsatz (zwischen 12 % und 22 %).

 

Trotz der Beiträge genießen Selbstständige vollen Zugang zur medizinischen Versorgung über die CPAM (Caisse Primaire d’Assurance Maladie). Auch Elternzeit, Krankengeld und Rentenansprüche sind über das System abgedeckt. Eine Arbeitslosenversicherung muss jedoch gesondert abgeschlossen werden was viele Gründer übersehen.

Der vollständige Leitfaden ist kostenpflichtig. Sie können jedoch eine Vorschau oder eine Zusammenfassung kostenlos einsehen. Für den vollständigen Zugang bitten wir Sie, den Leitfaden zu erwerben.

Die Gebühr beträgt 12 Euro (mit MwSt).

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