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Auflösung und Liquidierung einer SARL in Frankreich durch Beschluss der Gesellschafter

Note juridique

Es gibt viele Gründe für die Auflösung einer Gesellschaft. Dazu gehört z.B. der Ablauf der Frist, die Verwirklichung des Gesellschaftszwecks, die gerichtliche Auflösung aus wichtigem Grund.... 

Parallel zu diesen Fällen können die Gesellschafter auch einvernehmlich beschließen, die SARL vorzeitig aufzulösen. Tatsächlich wird die Auflösung in zwei Phasen durchgeführt:

  • Zunächst einmal die Auflösung selbst.
  • Dann folgt die Liquidation und Aufteilung der Gesellschaft.

 

 

I. Die Auflösung des SARL 



Auf die außerordentliche Hauptversammlung, die die Auflösung erklärt, müssen die Veröffentlichungsformalitäten folgen. 


A. Außerordentliche Generalversammlung der Auflösung 
Der Geschäftsführer der GmbH muss die Gesellschafter mindestens 15 Tage vor dem Versammlungstag per Einschreiben einberufen (sofern die Satzung nichts Anderes bestimmt). In der Einberufung ist die Tagesordnung für die abzuhaltende Sitzung festzulegen. Wenn der Geschäftsführer die Versammlung 
nicht einberuft, kann jeder Aktionär bei den Gerichten die Bestellung eines Vertreters beantragen, um die Versammlung einzuberufen und die Tagesordnung festzulegen. 
Der Auflösungsbeschluss muss mit Beschlussfähigkeit und der für Beschlüsse in außerordentlichen Hauptversammlungen erforderlichen Mehrheit gefasst werden, d.h. mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Geschäftsanteile von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die nach der Veröffentlichung des Gesetzes vom 2. August 2005 über KMU gegründet wurden. Zweck der außerordentlichen Hauptversammlung ist die vorzeitige Auflösung der Gesellschaft und die Bestellung eines Liquidators sowie die Festlegung seiner Befugnisse. Die Gesellschaft bleibt für die Zwecke der Liquidation bis zu ihrer Schließung bestehen. Die Amtszeit des Geschäftsführers läuft ab. Andererseits behalten die Gesellschafter der Gesellschaft alle ihre 
Rechte. 
Bei der Bestellung des Liquidators ist die Wahl grundsätzlich frei: Es kann sich um einen Gesellschafter, den Geschäftsführer oder sogar um einen Dritten handeln. Dem Liquidator darf die Geschäftsführung nicht untersagt werden. Die Bestellung mehrerer Liquidatoren ist ebenfalls möglich. 
VORSICHT: 
Eine der Aufgaben des Liquidators besteht darin, das Vermögen der Gesellschaft zu verkaufen; der Liquidator, seine Mitarbeiter oder sein Ehepartner, Vor- und Nachkommen dürfen jedoch nicht das gesamte oder einen Teil dieses Vermögens kaufen. 

 

B. Formalitäten nach dem Beschluss zur Auflösung 
Der Gesellschafterbeschluss ist innerhalb eines Monats nach der Versammlung in einer Zeitung mit rechtlichen Hinweisen zu veröffentlichen. 
Es ist notwendig, eine Änderung der Eintragung in das Handels- und Gesellschaftsregister vorzunehmen.

Sie können die Formalitäten über unsere Abteilung für Formalitäten abwickeln lassen. Kontaktieren Sie uns! 

 

C. Aufgaben des Liquidators 
Der Liquidator allein repräsentiert die zu liquidierende Gesellschaft. Als solcher führt er in der Regel die verschiedenen Veröffentlichungsformalitäten nach dem Auflösungsbeschluss und seiner Bestellung durch. 
Darüber hinaus führt er drei Missionen durch: 


1. Die Vervollständigung der laufenden Angelegenheiten 
Der Liquidator wird, wenn er von den Gesellschaftern bevollmächtigt wird, das laufende Geschäft fortsetzen. Er kann neue Geschäfte abschließen, wenn er sie für die Zwecke der Liquidation der Gesellschaft gerechtfertigt sind. In jedem Fall muss er sicherstellen, dass das Vermögen des Unternehmens erhalten bleibt. Zu diesem Zweck führt er alle notwendigen Schutzmaßnahmen durch, wie z.B. die Erneuerung von gewerblichen Mietverträgen, Versicherungsverträgen, die Geltendmachung von Ansprüchen an die Zwangsverwaltung eines Schuldners der Gesellschaft, die Unterbrechung von VVerschreibungen… Der Liquidator ist allein berechtigt, im Namen der Gesellschaft Klage zu erheben.

 

2. Realisierung der Vermögenswerte der SARL 
Der Liquidator verfügt über die weitestgehende Befugnis, alle Vermögenswerte, die zum Vermögen der Gesellschaft gehören, zu verkaufen. Er entscheidet allein, ohne eine Genehmigung der Verkaufsbedingungen einholen zu müssen. Er kann das Eigentum einvernehmlich, durch gesonderte Transaktion, durch Lose oder durch Versteigerung übertragen. Die Übertragung des gesamten oder eines Teils des Vermögens der in Liquidation befindlichen Gesellschaft auf den Liquidator, ihre Mitarbeiter oder ihren Ehepartner, Vor- oder Nachkommen ist jedoch verboten. Darüber hinaus ist die einstimmige Zustimmung der Aktionäre erforderlich, wenn der Käufer eine Person ist, die den Status eines Geschäftsführers hat oder an der Kontrolle der Gesellschaft teilgenommen hat. 
Diese Zustimmung muss in einer außerordentlichen Hauptversammlung eingeholt werden. Andernfalls ist eine gerichtliche Genehmigung erforderlich. 


3. Abwicklung von Gesellschaftsverbindlichkeiten 
Der Liquidator ist auch für die Zahlung der Gläubiger der Gesellschaft verantwortlich. Zu diesem Zweck erstellt er auf der Grundlage der Buchführung der Gesellschaft einen Liquidationsausweis, in dem die liquiden oder befristeten Forderungen, unabhängig davon, ob sie gesichert sind oder nicht, aufgeführt sind. Die gütliche Liquidation erfordert die vollständige Bezahlung der Verbindlichkeiten. Wenn der Liquidator feststellt, dass sich die Gesellschaft in einer Situation der Zahlungseinstellung befindet, muss er die Eröffnung eines 
Insolvenzverfahrens beantragen.

 
II. Der Abschluss der Liquidation und die Aufteilung der "SARL"


 
Die Liquidation muss innerhalb von drei Jahren nach der Auflösung abgeschlossen sein. Sie findet in der Regel statt, sobald der Liquidator seinen Auftrag erfüllt hat.

 
A. Generalversammlung zum Abschluss der Liquidation 
Am Ende der Liquidation beruft der Liquidator die Aktionäre zu einer Hauptversammlung ein. Entscheidungen werden grundsätzlich mit absoluter Mehrheit, d.h. 50% plus einer Aktie, getroffen. Zweck dieser Sitzung ist die 
Genehmigung des Jahresabschlusses, der Entlastung der Geschäftsführung und des Mandatsendes des Liquidators sowie des Abschlusses der Liquidation. Grundsätzlich bedeutet diese Transaktion das  Verschwinden der Rechtspersönlichkeit des Unternehmens, die erst nach Erledigung der Formalitäten gegen Dritte durchsetzbar ist. 


B. Formalitäten 

Auch hier müssen wieder verschiedene Formalitäten abgewickelt werden und anschliessend an das Handelsregister weitergeleitet werden.

Wir können Sie bei den Formalitäten begleiten.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

 

 

Stefanie Korth JurisInfo franco allemand CCI Alsace EurométropoleJurisInfo

Stefanie Korthfranzösisch-deutsche Juristin

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