

Die Zentralstelle für Unternehmensformalitäten : ein einziger Ort, ein einziger Ansprechpartner.
Die Zentralstelle für Unternehmensformalitäten (das CFE), die als Gewerbemeldestelle handelt, befindet sich in der Industrie -und Handelskammer und übernimmt als einziger Ansprechpartner die Registrierung von Gewerbe-Anmeldungen, -Ummeldungen und –Abmeldungen im Bereich des Handels, der Industrie und der Dienstleistungen.
Wünschen Sie Unterstützung bei Ihren Formalitäten ?
Auf einfache Anfrage bietet Ihnen das Team der Zentralstelle für Unternehmensformalitäten zusätzliche und individuelle Hilfe.
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Profitieren Sie von einer unmittelbaren Bearbeitung Ihrer Akte mit Ihrem Berater |
Sie können bequem von zu Hause oder vom Büro aus Ihre Akte selbst bilden und an den CFE senden. |
Sie haben einen Termin vereinbart, Sie erhalten eine persönliche Beratung |
Das CFE benachrichtigt Sie durch E-Mail über seinen guten Empfang. |
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Solange Ihre Akte nicht abgeschlossen ist, wird Ihr CFE Berater Sie durch E-Mail oder Telefon über den Verlauf des Antrags informieren. |
Solange Ihre Akte nicht abgeschlossen wird, bleibt Ihr Berater an Ihrem Abhören und gewärleistet eine Beobachtung per Mail oder Telefon. |
Die Vorteile der Leistungen des CFE :
Wenn Sie keine vom CFE vorgeschlagene Beistandsleistung wünschen: Senden Sie oder bringen Sie Ihr ordnungsgemäß bearbeiteten Antrag an den CFE. Der CFE übernimmt die Weiterleitung Ihres Antrags in der strengen Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (keine Hilfe bei der Erledigung der Formalitäten).
Auf dieser Seite finden Sie wichtige Merkblätter bezüglich der Registrierung eines Unternehmens.
Gründung eines Einzelunternehmens- Microentreprise
Gründung einer Gesellschaft
Auf dieser Seite finden Sie wichtige Merkblätter bezüglich Änderungen oder Abmeldung eines Unternehmens.
Unterlagen für Änderung des Vertreters - Wirtschaftsprüfers.pdf
Unterlagen für Aktivierung- Desaktivierung einer Niederlassung.pdf
Musterformular online und zum Download (mit der Möglichkeit, das Formular auf dem Bildschirm auszufüllen)
Ordnungsgemäß vervollständigt und unterzeichnet (die 3 Blätter getrennt unterzeichnen)
Musterdokumente
Nützliche Adressen
In Frankreich herrscht Gewerbefreiheit d.h., dass die Ausübung der meisten Gewerbe keiner Genehmigung unterliegen. Bei manchen Tätigkeiten ist dennoch eine spezielle Erlaubnis notwendig. Beispiele der wichtigste genehmigungspflichtige Tätigkeiten :
Mehr Auskunft über Reisegewerbekarte
Formular CERFA 14022*02
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